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Urteil Markenrechts-Streit:
„Jenni“ und ihre Geschwister dürfen keine „Schleichbären“ mehr sein


Nach dem aktuellen Urteil vom 18. März 2010 muss es die Teddykünstlerin Monika Schleich zukünftig unterlassen, ihre Künstlerbären-Unikate weiterhin „Schleichbären“ zu nennen. Der Markenrechts-Streit zwischen ihr und der Schleich GmbH wurde letztendlich mit weitreichenden Folgen zu ihren Ungunsten entschieden.

Künstlerbär Jenni von Monika Schleich
(C) Monika Schleich
  Bis zuletzt hatte Monika Schleich gehofft, dass das Gericht Verständnis für ihre Situation haben würde und man ihr die Nutzung ihres eigenen Familien-
namens in irgendeiner Form zugestehen würde. Seit fast zehn Jahren fertigt sie bereits ihre Teddy-Unikate an. Kurz vor ihrem 10-jährigen Jubiläum ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht, denn unter dem Namen „Schleichbären“ ist die Teddykünstlerin aus Rheinland-Pfalz bekannt geworden und hat sich im Laufe der Jahre einen guten Ruf erarbeitet.

Nie hatte sich irgend jemand an dem Namen „Schleichbären“ gestört. Aber nachdem Monika Schleich im Frühjahr 2009 die Marke „Schleichbären“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen ließ, war der bekannte Plastiktier-Hersteller auf sie und ihre Bären aufmerksam geworden und hatte ihr nahegelegt, den Namen in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Letztendlich war der Rechtsstreit Schleich gegen Schleich ein Fall für das Stuttgarter Landgericht geworden.

Von „Verwechslungsgefahr“ und Umsatzeinbußen war auf Seiten der Schleich GmbH die Rede. Schließlich könnten unwissende Interessenten die in China massenweise hergestellten Spieltiere aus Kunststoff mit den in Handarbeit hergestellten Teddy-Unikaten aus Mohair verwechseln. Weiterhin muss natürlich ein Traditionsunternehmen, dessen jährlicher Umsatz nach Berichten bei rund 100 Millionen Euro liegen soll, auch seine wirtschaftlichen Interessen

schützen. Doch welche Gefahr mag hierbei von einer Teddykünstlerin ausgehen, die in einen einzigen Teddy ungefähr eine Woche Handarbeit investiert und deren jährlicher Gewinn nach eigenen Angaben bei unter 1000 Euro liegt? Acht Jahre lang hatten Monika Schleichs Teddybären und die natur-
realistischen Bärenfiguren der Schleich GmbH friedlich nebeneinander existiert. Erst die Marken-
anmeldung im vergangenen Jahr sei der Anlass für den Rechtsstreit gewesen, vorher habe man von ihr überhaupt keine Notiz genommen.

Es ist sehr bedauerlich, dass das Ganze letztendlich so ausgehen musste und dass Spielzeugtiere und Teddybären überhaupt zum gerichtlichen Streitgegenstand werden müssen. Wir wünschen Monika Schleich alles Gute für die Zukunft und hoffen sehr, dass sie genug Zuversicht haben wird, um auch weiterhin ihre bezaubernden Bären anzufertigen. Und dass Sammler und Fans ihrer Bären ihr auch in Zukunft die Treue halten werden, egal wie ihre Bären nun heißen werden.

Weitere Infos zum Urteil finden Sie hier:
www.teddy-ag.de



 
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