|
|
|
Urteil Markenrechts-Streit: „Jenni“ und ihre Geschwister dürfen keine „Schleichbären“ mehr sein Nach dem aktuellen Urteil vom 18. März 2010 muss es die Teddykünstlerin Monika Schleich zukünftig unterlassen, ihre Künstlerbären-Unikate weiterhin „Schleichbären“ zu nennen. Der Markenrechts-Streit zwischen ihr und der Schleich GmbH wurde letztendlich mit weitreichenden Folgen zu ihren Ungunsten entschieden.
schützen. Doch welche Gefahr mag hierbei von einer Teddykünstlerin ausgehen, die in einen einzigen Teddy ungefähr eine Woche Handarbeit investiert und deren jährlicher Gewinn nach eigenen Angaben bei unter 1000 Euro liegt? Acht Jahre lang hatten Monika Schleichs Teddybären und die natur- realistischen Bärenfiguren der Schleich GmbH friedlich nebeneinander existiert. Erst die Marken- anmeldung im vergangenen Jahr sei der Anlass für den Rechtsstreit gewesen, vorher habe man von ihr überhaupt keine Notiz genommen. Es ist sehr bedauerlich, dass das Ganze letztendlich so ausgehen musste und dass Spielzeugtiere und Teddybären überhaupt zum gerichtlichen Streitgegenstand werden müssen. Wir wünschen Monika Schleich alles Gute für die Zukunft und hoffen sehr, dass sie genug Zuversicht haben wird, um auch weiterhin ihre bezaubernden Bären anzufertigen. Und dass Sammler und Fans ihrer Bären ihr auch in Zukunft die Treue halten werden, egal wie ihre Bären nun heißen werden. Weitere Infos zum Urteil finden Sie hier: www.teddy-ag.de |
|